Immobilienkonzept
Entwicklung Immobilienkonzept der zukünftigen "Pfarrei Nr. 18"
Ein Weg entsteht,
wenn man ihn geht...
Allgemeine Informationen
Hier werden Informationen zur Entwicklung eines Immobilienkonzeptes (Kirchen, Pfarrheime, Pfarrhäuser) der zukünftigen "Pfarrei Nr. 18" (Arbeitstitel) wiedergegeben.
Unsere Pfarreien im Pastoralverbund "St. Lioba Petersberg", "St. Flora Künzell" und "St. Johannes der Täuder Fulda" befinden sich seit mehreren Jahren in einem Prozess der Zusammenarbeit und des Zusammenwachsens. Sie bilden in Zukunft die "Pfarrei Nr. 18".
In einer Informationsveranstaltung des Bistums am 16. April 2026 wurden hauptsächlich die Gremienvertreter mit den Hauptamtlichen über den Entwurf eines Immobilienkozeptes informiert. Die Hintergründe der notwendigen Anpassung von Immobilien und auch Kirchen wurde aus verschiedenen Blickwinkeln erörtert.
Es ist ein komplexes Thema, dass man hier schwerlich in Gänze darstellen kann.
Diese Seite dient der Information, um eine gewisse Transparenz zu geben.
Zahlen zukünftige Pfarrei Nr. 18
- Katholikenzahl (31.12.2025): 21.279
- Katholikenzahl 2035 (-25%): 15.959 (Prognose unter Berücksichtigung u.a. demografische Entwicklung, Taufzahlen, Kirchenaustritte)
- Katholikenanteil an der Gesamtbevölkerung (2025): 44,9 %
- Fläche in Hecktar: 7.231 ha
- Zahl der Kirchenbesucher (2025): 2.253
Arbeitsgruppe "Immobilienkonzept"
Es wird im Mai eine Arbeitsgruppe (ca. 15 - 17 Personen) "Immobilienkonzept" gegründet werden. Diese besteht aus folgenden Mitgliedern:
- den 3 leitenden Pfarreren der noch selbstständigen Pfarreien: Pfarrer Jens Körber (Petersberg & Moderator des Pastoralverbundes), Pfarrer Rudolf Liebig (Künzell), Pfarrer Michael Oswald (Johannesberg),
- aus Mitgliedern der Pfarreiräte (2 Personen aus jedem der 3 Pfarreiräten),
der Verwaltungsräte (1 Person aus den jeweiligen Verwaltungsräten, zusätzlich zum Leitenden Pfarrer der jeweiligen Pfarrei), - 1 Vertreter der Gemeindereferenten und
- darüber hinaus Personen, die durch ihr berufliches Fachwissen den Prozess bereichern könnten.
Die Arbeitsgruppe entwickelt auf Grundlage des nun vorliegenden Bistums-Entwurfs in den nächsten Monaten ein Immobilienkonzept und stellt es den Gremien der Pfarreien vor. Ein genauer Modus wird die Arbeitsgruppe bestimmen.
Die Arbeitsgruppe soll möglichst neutral und ohne Emotionen arbeiten (trotz Empathie). Die Zukunft der Entwicklung in der "Pfarrei 18" ist im Fokus. Äußerer Druck und evtl. Unterschriften-Sammelaktionen haben keinen Einfluss auf die Arbeit. Die Arbeitsgruppe wird den Austausch zu den Menschen der drei Pfarreien suchen, z.B. Pfarreiversammlungen.
Die Anzahl der Kirchen in A, der Kirchen in B und der Kirchen in C ist vorgegeben. Die Einkategorisierung der Kirchen (in A/B/C) ist theoretisch veränderbar. Die Bistumsverantwortlichen haben jedoch plausible Kriterien ihrem Entwurf zugrunde gelegt.
Für die Gebäude in C-Kategorie wird geschaut werden, wie eine finanzielle Unterstützung durch teilweise andere Nutzung oder Generieren von Spenden/finanzieller Unterstützung (Fundraising) möglich ist. Ob die Arbeitsgruppe darin sich einarbeiten kann, ist fraglich. Es ist ratsamer, vor Ort an den Kirchorten neue Arbeitsgruppen zu etablieren. Eine Eingruppierung einer Kirche in die C-Kategorie hat nicht automatisch die Folge einer Profanierung ("Entweihung"). Doch die Finazierung kann nicht allein durch die Kirchengemeinde geschehen. Diese Gebäude brauchen gute eigenständige Einnahmen, ggf. durch eine Art "Kirchbauverein".
Vieles kann man sich im Moment nicht vorstellen, aber es gibt gute Möglichkeiten durch kreative Ideen.
Die Entscheidungsfindung des Immobilienkonzeptes ist auch ein Geistlicher Prozess. Wir bitten um Ihr Gebet. Gott führt uns durch diese Zeit.
Am Ende der Entscheidungsfindung werden sich die Verwaltungsräte (als rechtsverbindliches Organe der noch drei Pfarreien) über den Entwurf einigen. Das Ergebnis wird dem Bistum zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigung des Immobilienentwurfes liegt damit letztendlich beim Bistum.
Entwurf Immobilienkonzept
Das Nachfolgende ist ein gut durchdachter Entwurf des Bistums für ein Immobilienkonzept für die zukünftige "Pfarrei Nr. 18".
Kirchen
Das Bistum hat in Bezug auf die Kirchen drei Kategorien entwickelt, die eine unterschiedliche Bezuschussung durch das Bistum bedeuten:
A (volle Unterstützung der Finanzierung wie bisher) = 6 Kirchen
St. Peter Petersberg (Grabeskirche der Heiligen Lioba)
St. Paulus Ziehers-Nord
St. Nikolaus u. Valentin Steinhaus
St. Flora u. St. Kilian Florenberg
St. Antonius v. Padua Künzell
St. Johannes der Täufer Johannesberg
B (finanzielle Unterstützung bei "Dach und Fach") = 5 Kirchen
St. Aegidius Marbach
St. Anna Dietershan
St. Pius Fulda (mit Pfarrheim)
St. Peter Bronnzell
Christkönig Edelzell-Engelhelms
C (keine finanzielle Unterstützung durch das Bistum) = 10 Kirchen
Rabanus Maurus Petersberg
St. Elisabeth Lehnerz
Herz Jesu Bernhards
St. Bartholomäus u. Jakobus Steinau
Hl. Dreifaltigkeit Pilgerzell
St. Antonius v. Padua Dirlos
Maria Hilf Bachrain
St. Judas Thaddäus Zell
Mariae Geburt Istergiesel
Maria Königin des Friedes Kohlhaus
Pfarrheime
Von 9 Pfarrheimen werden 4 in Kategorie A sein und 5 in C.
A (volle Unterstützung der Finanzierung wie bisher)
Ziehers-Nord (mit Pfarrhaus)
Steinhaus
Künzell
Edelzell-Engelhelms
C (keine finanzielle Unterstützung durch das Bistum)
Petersberg
Marbach
Pilgerzell
Bachrain
Johannesberg
Pfarrhäuser
Bei den Pfarrhäusern gibt es eine finanzielle Unterstützung des Bistums, in denen der leitende Pfarrer wohnt bzw. das zentrale Pfarrbüro besteht, oder eine Außenstelle des Pfarrbüros ist. In Zukunft werden mitarbeitende Priester in Mietwohnungen wohnen (für die jetztigen mitarbeitenden Priestern ist zunächst Bestandschutz in den bisherigen Dienstwohnungen der Pfarrhäuser gegeben).
Von 10 Pfarrhäuser werden 2 in Kategorie A sein und die übrigen in C.
A (volle Unterstützung der Finanzierung wie bisher)
Künzell
Johannesberg
C (keine finanzielle Unterstützung durch das Bistum)
Petersberg
Marbach
Lehnerz
Steinhaus
Pilgerzell
Bachrain
Bronnzell
Edelzell-Engelhelms
( Cella Petersberg)
Kapellen und andere Gebäude
Die Kapellen und anderen Gebäude der Pfarrei werden später ebenso nicht mehr über das Bistum bei Baumaßnahmen bezuschusst (zum überwiegenden Teil war dies aber auch jetzt schon so):
Kitas (Baulast an politische Gemeinde abtreten)
Mariengrotten
Bonifatiuskapelle, Friedhof Petersberg
Marienkapelle, Friedhof Lehnerz
Wendelinuskapelle, Steinhaus
historische Gebäude um die Kirche St. Flora am Florenberg
Bildstöcke und Wegkreuze
Zeitpunkt Inkrafttreten
Ab 1.1.2028 wird die neue Zuschuss-Regelung des Bistums gültig. Vorerst gilt dann der Entwurf. Unsere neue "Pfarrei Nr. 18" muss bis spätestens 2030 gegründet worden sein.
Auf ein Immobilienkonzept für die zukünftige "Pfarrei Nr. 18" können sich die Pfarreien (Petersberg, Künzell und Johannesberg) jedoch bereits vor der Fusion einigen.
Allerspätestens zwei Jahre nach der Pfarreineugründung (2032) muss es beschlossen sein. Sollte man sich nicht auf ein Immobilienkonzept einigen können, wird der Entwurf des Bistums ab spätestens 2032 gültig.
Eine relative zeitnahe Einigung, auf ein Immobilienkonzept, ist aus unterschiedlichen Gründen anzustreben und sinnvoll.
Bitte begleiten Sie die Überlegungen und die Menschen in den Kirchorten in Ihrem Gebet. Danke.
Pfarrer Jens Körber,
Moderator des Pastoralverbundes
"St. Flora und St. Lioba Petersberg-Künzell-Fulda"